Reinigungsmaschinen dürfen zur Betriebsreinigung in ex-geschützten Bereichen nur dann eingesetzt werden, wenn sie der strengen ATEX-Richtlinie 2014/34/EU entsprechen. Die Dr. Gansow Gmatic AG aus Bergkamen hat nach einer Kundenanfrage eines weltweit agierenden Chemieunternehmens in einer Manufakturfertigung die Scheuersaugmaschine ATEX-Gmatic 70BTXS 73 entwickelt und gefertigt. Eine ideale technische Basis für die innovative Erfüllung der Richtlinie bot das Standardprogramm der aus Edelstahl gefertigten Scheuersaugmaschinen.
Im Gegensatz zu Reinigungsmaschinen aus Stahl/Aluminium/Kunststoff ist eine Scheuersaugmaschine der Bergkamener bereits von Haus aus elektrisch leitfähig und erfüllt somit die einschlägigen Voraussetzungen der ESD-Norm DIN EN 61340:
- Alle Edelstahlteile sind bei metallischer Kollision im Gegensatz zu Normalstählen funkenfrei.
- Die Radbandagen der Laufräder und Lenkrollen bestehen aus einem leitfähigen mit Kohlefasern versetzten Polyurethan.
- Die Abweisrollen besitzen leitfähige EPM-Bandagen.
- Die Saug- und Ablassschläuche, sowie deren Muffen bestehen aus einem leitfähigen Polyurethan.
Im Rahmen der ATEX 2014/34/EU werden dabei alle relevanten Komponenten, die durch Funkenschlag zu einer Entflammung der umliegenden Atmosphäre beitragen können, gekapselt. Die Gmatic Scheuersaugmaschinen der ATEX-Serie sind passiv und nicht aktiv geschützt. Die Kapselung aller technischen Komponenten führt zu einem passiven Schutz, sodass die Maschine ohne externe Messgeräte verwendet werden kann und dadurch das höchste Maß an Sicherheit garantiert.
Im konkreten Fall des Auftraggebers kann die EX-Scheuersaugmaschine zu jeder Zeit eigensicher die Regelleistung ohne weitere Maßnahmen wie tägliche Freigabe, Abstimmungen oder Messungen eingesetzt werden. In Kombination zwischen der mechanischen Reinigungswirkung und der tensidfreien Reinigungschemie Gmatic ultra 303 wird auf der gereinigten Verkehrsfläche bei jeder Reinigungsfahrt ein sich erneuernder Schutzfilm aus Polyether erzeugt. Dieser Schutzfilm erhöht die elektrische Leitfähigkeit und steigert darüber hinaus die Trittsicherheit des Bodenbelags.
Nach einer intern vorgenommenen Umweltanalyse wurde durch die Umstellung auf das neue Verfahren bei der Betriebsreinigung die zu entsorgende Reinigungsflotte nicht mehr als Sondermüll deklariert. Neben der optimierten Reinigungsqualität ein besonders zu erwähnender ökonomischer und ökologischer Zugewinn.
Text- und Bildquelle: Dr. Gansow Gmatic