
VOM KURZSCHLUSS ZUM BETRIEBSSCHLUSS?

VOM KURZSCHLUSS ZUM BETRIEBSSCHLUSS?
Elektrische Betriebsmittel und Anlagen müssen regelmäßig überprüft werden. Damit tun sich viele Unternehmen schwer. Bei Nachlässigkeit drohen allerdings Strafen, und im Fall eines Falles zahlt die Versicherung nicht. Ein Checkup bei Kaffeemaschinen, Wasserkochern oder Radios – der Sinn leuchtet vielen nicht ein. Aber auch diese Geräte zählen laut der „DGUV-Vorschrift 3“ der gesetzlichen Unfallversicherung zu den elektrischen Betriebsmitteln, die in Abständen von drei bis 24 Monaten auf Tauglichkeit zu untersuchen sind. Egal ob sie der Produktivität der Firma dienen oder nicht. Entscheidend ist, dass sie mit einem Stecker am Stromnetz hängen. Immer mehr Unternehmen verbieten inzwischen ihren Mitarbeitern, eigenes Equipment mitzubringen. Zu tun bleibt genug – an Computern, Monitoren, Verlängerungskabeln etc. Und nicht zuletzt – mit ungleich komplexeren Anforderungen – an Maschinen und Anlagen. Unterstützung finden Unternehmen bei Dienstleistern wie der Niederberger Gruppe.

Quelle: Fotolia/Brian Jackson
Was bei dieser Thematik alles zu beachten ist, wird im Beitrag in unserem E-Paper erläutert.